In nur wenigen Tagen sitzen wir mit hoffentlich vielen Mitgliedern auf unserer Mitgliederversammlung und haben wieder mal wichtige und wohl überlegte Entscheidungen zu treffen. Besonders die Wahlen fallen in diesem Jahr deutlich ins Auge. Da muss zum Beispiel der oder die Beisitzer gewählt werden. Aber...was macht denn eigentlich so ein Beisitzer? Eine Frage, die sich viele nicht nur unbewußt stellen. Und nicht selten kommen dabei völlig falsche Vorstellungen raus. Immer wieder hört man, dass ein Beisitzer keine Aufgaben hat und einfach nur die Vorstandssitzung verfolgt, oder gar nur bei Bedarf gefragt wird. Diesen kleinen Fehlinformationen möchten wir hiermit kurz entgegentreten.
Bei uns im 1. WCD e.V ist der Beisitzer ein vollwertiges Mitglied im erweiterten Vorstand. Das bedeutet, dass ein Beisitzer den Verein zwar nicht nach außen vertreten darf - im Sinne der rechtlichen Vertetung - aber dennoch volles Stimmrecht auf den Vorstandssitzungen hat. Aber nicht nur das. Hinzu kommt eine oder mehrere Aufgaben, die er im Vorstand übernehmen muss. Das könnte zum Beispiel die Vertretung und Unterstützung des Kassenwartes sein, die verantwortungsvolle Ansprechstelle für die Redaktion der Wäller-Info im Vorstand und ebenso andersherum, oder einfach als Unterstützung des geschäftsführenden Vorstands. Die Aufgaben können von Monat zu Monat variieren oder es gibt eine festgelegte Tätigkeit. Kurz: Der Beisitzer wird nach Bedarf eingesetzt und geplant. Wer sich dafür zur Verfügung stellen möchte, sollte dies im Hinterkopf haben und auch den zeitlichen Bedarf nicht unterschätzen. Eins haben die Vorstandsmitglieder im 1. WCD e.V. jedoch nicht: Fahrkosten und Fahrwege für die Vorstandssitzungen! Zumeist werden diese nämlich in Online-Sitzungen am Computer abgehalten. Auch dies sollten Interressenten berücksichtigen. Ein Computer und ein wenig Kenntnisse im Umgang damit wären von Vorteil.
Wenn wir hier im Text jetzt immer von "der Beisitzer" gesprochen haben, so haben wir uns damit nur an den Begriffen innerhalb der Satzung und der Rechtssprechung orientiert, selbstverständlich und gerne gilt dieses auch für "die Beisitzerin".