Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.10.2020 wurde die Zuchtordnung geändert und an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Dazu wurde direkt am Anfang eingefügt, dass diese nun auch in der Verantwortung der Zuchtkommission bei Bedarf in bestimmten Bereichen angepasst und aktualisiert werden darf. Dies macht die Zuchtkommission und auch die Zuchtordnung etwas flexibler und reaktionsfähiger. Bisher mussten Änderungen an der Zuchtordnung jedes Mal durch die Mitgliederversammlung veranlasst werden. Das kann im schlechtesten Fall nahezu ein ganzes Jahr dauern und behindert formal auch rechtlich notwendige Änderungen oder das Umsetzen neuer gesundheitlicher Erkenntnisse.
Natürlich ist diese Änderung kein Freifahrtsschein. Der neue Passus sieht vor, dass die Änderungen in der Zuchtkommission beschlossen werden müssen und dann durch den Vorstand auf die Einhaltung bestimmter Rahmen geprüft werden. So dürfen die zukünftigen Änderungen durch die Zuchtkommission keine Auswirkung haben auf die eigentlichen Zuchtziele, den Zweck der Zucht und die Grundsätze unserer Zucht. Und selbstverständlich bleibt auch das Recht der Mitgliederversammlung auf Änderung jederzeit erhalten. Dies bedeutet insbesondere auch, dass Änderungen durch die Mitgliederversammlung wieder zurückgenommen werden können.
Die aktualisierte Zuchtordnung finden Sie im Bereich "Die Zucht" auf unserer Webseite.