Bereits im Dezember 2020 kamen einige Punkte in der aktuellen Zuchtordnung unter die prüfenden Augen der Zuchtkommission. Die fünf größeren Punkte wurden dann dementsprechend diskutiert, ausformuliert und dem Vorstand zur Übernahme vorgelegt. Diese Möglichkeit vom kurzfristigen Änderungen außerhalb der Mitgliederversammlung wurde der Zuchtkommission ja auf der letzten Zusammenkunft der Mitglieder eingeräumt. So hat sich der Vorstand nun mit den Punkten beschäftigt und bis auf einen alle Punkte übernommen und in die Zuchtordnung eingesetzt. Doch gehen wir der Reihe nach alle Punkte einmal durch.
Der erste Punkt beschäftigt sich mit dem Thema Gewerbsmäßig und Hobbyzucht. Dort müssen wir uns an die aktuelle Gesetzeslage angleichen und den §1 Abs. 1 der Zuchtordnung ändern. Bisher haben wir vereinsintern festgelegt, dass eine Zuchtstätte höchsten drei Zuchthündinnen im zuchtfähigen Alter besitzen darf, damit wir nicht in den Bereich der gewerbsmäßigen Zucht kommen. Nun sieht es das Tierschutzgesetz dort etwas anders, auch sind dort unsere Vorgaben der Zuchtordnung nicht maßgeblich. Somit sind wir gezwungen, diese Anzahl vorerst auf zwei Zuchthündinnen im biologisch zuchtfähigen Alter pro Zuchtstätte zu reduzieren. Aber keine Angst, sollte eine Zuchtstätte hier Probleme bekommen, haben wir bereits Erfahrungen mit möglichen Lösungswegen. Wir werden da unsere Züchter und Züchterinnen nicht im Paragraphenregen stehen lassen.
Die nächste Änderung befasst sich mit §7 Abs.1 und den dortigen Pflichten der Züchter. Hier möchte die Zuchtkommission etwas Last und vor allem Kosten von den Züchtern nehmen. Bisher galt, dass alle Welpen eines Wurfes auf MDR1 getestet werden mussten, sobald ein Elternteil Merkmalsträger ist. Das soll etwas abgeschwächt werden, denn da bei uns nur freie mit freien und freie mit Trägern verpaart werden, können keine betroffenen Welpen geboren werden. Die MDR1-Problematik wird erst mit Einsatz der Hunde in die Zucht relevant – das ist ein sehr hoher Kostenaufwand, wenn alle Welpen getestet werden. Wir wollen uns in Zukunft also darauf beschränken, Hunde zu testen, die in die Zucht kommen sollen. Der Aufzählungspunkt 6 wird also gestrichen.
Dieses wirkt sich auch auf den §10 Abs.4 und dort die Punkte 3 und 4 aus. Diese beiden Punkte sollen gestrichen werden und um einen neuen Punkt 3 wie folgt ergänzt werden:
"für die Zuchtzulassung eines Wällers kann die ZL/ZK genetisch notwendige Untersuchungen anfordern:
Bsp.: MDR1, Katarakt (HC), Merle, DM, von Willebrand, DNA-Screening
- für Zuchthunde aus den Ausgangsrassen gelten dieselben Anforderungen"
Eine reine Klarstellung und Ergänzung betreffen §13 Abs. 4. Hier wird das bestehende um den Zusatz "einer Zuchthündin" ergänzt um Unklarheiten auszuschließen.
Dann wurde noch der Punkt aus §5 Abs. 2 dargelegt. Hierbei handelt es sich um die Thematik der eigenen Linien für bartlose und bärtige Wäller. Seit Jahren züchten wir diese Linien getrennt um beide Varianten entsprechend fördern zu können. Leider nehmen wir uns dabei dringend benötigte Möglichkeiten für Verpaarungen. Derzeit gibt es zu häufig keinen genetisch passenden Partner, und es stehen auch nicht immer Zuchthunde der Ausgangsrassen zur Verfügung. Die Zuchtkommission wollte hier die Trennung wieder aufheben. Der Vorstand hat dies aber nicht bestätigt und für die nächste Mitgliederversammlung zurückgestellt. Die Begründung ist recht einfach: Der Vorstand prüft die Änderungswünsche der Zuchtkommission auf drei Punkte: Wird das Zuchtziel geändert, wird der Zuchtzweck geändert oder werden die Grundsätze unserer Zucht verändert. Hier sah der Vorstand zumindest das von den Mitgliedern beschlossene Zuchtziel - nämlich das Trennen und eigenständige Fortführen der bartlosen und bärtigen Wäller - betroffen. Somit wurde dies vorerst nicht abgenommen und wird auf der nächsten Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt.
Alles in allem wurden die Änderungsvorschläge der Zuchtkommission als sinnvoll erachtet. Dennoch möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass jedes Mitglied sich dieses auf der Mitgliederversammlung auch nochmal explizit darlegen lassen kann.